Ein Händlerkonto ist ein spezielles Konto, das ein Zahlungsdienstleister – in der Regel ein Acquirer (eine Händlerbank) – für einen Händler eröffnet, damit dieser Debit- und Kreditkartenzahlungen seiner Kunden über ein Kartenterminal annehmen kann.
Teilweise werden Händlerkonten auch als Händler-IDs bezeichnet oder MIDs (Merchant Identification Numbers).
Braucht man ein Händlerkonto?
Ob man ein Händlerkonto für die Annahme von Debit- und Kreditkartenzahlungen benötigt, hängt davon ab, mit wem man bei der Zahlungsabwicklung zusammenarbeitet. Entscheidend ist, ob man für die EC-Karten- beziehungsweise Kreditkartenakzeptanz einen Zahlungsdienstleister wie etwa eine Bank oder einen Zahlungsvermittler nutzt.
Im Grunde kann man drei Typen von Partnern unterscheiden, die einem die Annahme von Kartenzahlungen ermöglichen:
Ein Händlerkonto benötigt man also nur, wenn man die Debit- und Kreditkartenzahlungen über seine Bank, etwa die Sparkasse, abwickelt, über einen Acquirer wie Elavon oder eine unabhängige Verkaufsorganisation.
Der Vorteil beim Händlerkonto ist, dass man die Bedingungen, insbesondere die Transaktionsgebühren, teilweise individuell verhandeln kann, wobei das bei großen Umsätzen mitunter auch ohne eigenes Händlerkonto möglich ist.
Der Nachteil beim Händlerkonto ist unter anderem, dass man für dieses zunächst eine Risikoprüfung bestehen muss und sogenannte rollierende Reserven auf dem Händlerkonto zurückgehalten werden, die dazu dienen, eventuelle Rückbuchungen zu begleichen. Das kann gerade für Startups zum Problem werden, deren liquide Mittel noch gering sind, und die daher keine Reservemittel zur Verfügung stellen können.
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Bei der Nutzung von Zahlungsvermittlern, egal welcher Art, benötigt man kein Händlerkonto, da diese ihr eigenes beziehungsweise ein aggregiertes Händlerkonto verwenden, über das die von allen Händlern entgegengenommenen Zahlungen abgewickelt werden. Das ist auch für Startups sehr interessant, da diese in der Regel ihr gesamtes Guthaben innerhalb weniger Tage ausbezahlt bekommen.
Bei den Zahlungsvermittlern kann man solche unterscheiden, die das Guthaben vom zentralen Händlerkonto auf das Bankkonto des Händlers überweisen (etwa iZettle und SumUp) und solche, die ein sogenanntes E-Geld-Konto führen, auf das die Händler direkt zugreifen können, wie man es von PayPal her kennt oder wie es bei myPOS üblich ist.
Ein E-Geld-Konto, manchmal verwirrenderweise auch Händlerkonto genannt, muss man sich wie ein Zwischenkonto vorstellen, auf das das Guthaben vom Händlerkonto übertragen wird und auf das die Kunden direkten Zugriff haben, online oder teilweise auch über eine Kreditkarte.
Unterschied zwischen Händlerkonto und Geschäftskonto
Bei den Begriffen Händlerkonto und Geschäftskonto (Firmenkonto) kann man leicht durcheinanderkommen, wenn man mit der Thematik noch nicht in Berührung gekommen ist.
Ein Geschäftskonto ist im Grunde das Konto, auf das man als Händler direkten Zugriff hat; entweder über das Online-Banking, das Terminal in der Bank-Filiale oder mit Hilfe eines Bankmitarbeiters beziehungsweise zum Beispiel durch das Versenden von Überweisungsscheinen.
Auf das Händlerkonto hingegen hat man keinen direkten Zugriff. Um das Guthaben nutzen zu können, das sich auf dem Händlerkonto angesammelt hat, muss dieses zunächst auf das Geschäftskonto überwiesen werden.
Anbieter wie PayPal oder myPOS haben, wie bereits angesprochen, eine Art Zwischenkonto geschaffen, das sogenannte E-Geld-Konto, auf dem das Guthaben vom Händlerkonto zunächst gesammelt wird. Man kann aber bei manchen Zahlungsvermittlern bereits darauf zugreifen, wie im Falle von myPOS über deren Business-Kreditkarte (Visa).